[DE] TPD2 – TabakerzG – Stillhaltefrist

20170120 tpd2 tabakerzg sperrfrist

Die Auswirkungen der TPD2 bzw. in Deutschland des TabakerzG, werden langsam immer stärker.

So müssen alle Produkte, welche nach dem 20.11.2016 auf dem Markt kommen, beim EU-CEG registriert werden und dürfen frühestens nach einer sechsmonatigen Stillhaltefrist verkauft werden.

Quelle

Ein Online-Shopbetreiber hat dies nun auch auf seiner Website angekündigt.

Screenshot:

D.h. hier wird die freie Marktwirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit, als auch die Innovation bei E-Zigaretten/E-Dampfen massiv ausgebremst!

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