Kommentar – Moralische Genugtuung statt evidenzbasierter Gesundheitspolitik

Der Kommentar im Kölner Stadt-Anzeiger ist ein Beispiel dafür, wie politische Maßnahmen mit moralischer Empörung statt mit belastbaren Argumenten verteidigt werden. Eine sachliche Abwägung findet keineswegs, wie abschließend konstatiert, statt. Dagegen wird vielmehr ein politisches Vorhaben pauschal als Fortschritt der Suchtbekämpfung gefeiert – und jede Kritik daran reflexartig als Lobbypropaganda abgetan.

 

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 13.02.26 – Ebenso im Netz msn, als auch FR, Köln. Rundschau, RND, Badische
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 13.02.26 – Ebenso im Netz msn, als auch FR, Köln. Rundschau, RND, Badische

Viel Meinung wenig Analyse, dafür aber gewürzt mit politische Symbolik:

Die Union habe früher angeblich immer gebremst, jetzt aber handle ausgerechnet ein CSU-Minister und die Tabakindustrie protestiere – demnach kann die Maßnahme nur richtig sein. Inhaltlich substanzlos und weder sachliche Argumentation, sondern klassische “Wenn die Falschen dagegen sind, muss es gut sein”- Logik. Diese ersetzt fachliche Auseinandersetzung und Prüfung durch moralische Zuschreibungen.

Die wichtigsten Fragen im Sine der öffentlichen Gesundheit zu stellen, nämlich wie viele Tabakbedingte Rauchererkrankungen und Todesfälle, wieviel vermeidbares Leid werden denn nun durch diese politische Maßnahme verhindert? Und ganz besonders die zentrale Frage: wie hoch ist die damit erzielbare jährliche Kostenersparnis im Gesundheitswesen zu beziffern? All diese Fragen an das BMEL Papier zu stellen, kommt dem Autor nicht ansatzweise in den Sinn.

 

 

 

 

 

 

 

So unattraktiv wie möglich
Kommentar von Tim Szent-Ivanyi
Wann immer es in der Vergangenheit Vorstöße gab, um die Bevölkerung vom Rauchen abzubringen, standen CDU und CSU auf der Bremse. Zunächst waren es die Tabakbauern, die es zu schützen galt. Dann wurde vor einem Untergang der Gastronomie gewarnt, als vor Jahren erstmals Rauchverbote in Restaurants diskutiert wurden. Als es zuletzt um eine Verschärfung der Werbeverbote ging, setzte sich die Union ebenfalls für die Tabakindustrie ein.
Umso erstaunlicher, dass sich nun ausgerechnet ein CSU-Politiker an die Spitze der Suchtbekämpfung stellt: Mit dem geplanten Verbot von mehr als einem Dutzend Zusatzstoffen in E-Zigaretten greift Landwirtschaftsminister Alois Rainer durch. Dass die Tabakbranche tobt und von einem Totalverbot von E-Zigaretten durch die Hintertür spricht, zeigt, dass der Minister auf dem richtigen Weg ist. Allerdings dürfte es sich bei den Warnungen um die üblichen Propagandamärchen von Lobbyverbänden handeln: Die Industrie kann durchaus auf Ersatzstoffe zurückgreifen. Richtig ist jedoch, dass manchen das Vapen nicht mehr schmecken wird. Gut so.
Suchtforscher, die die E-Zigarette als Zwischenschritt für den Ausstieg aus der herkömmlichen Zigarette ansehen, haben jedoch durchaus einen Punkt: Für Raucher, die von der Sucht loskommen wollen, kann das eine erfolgreiche Methode sein. Allerdings warnen genug Fachleute davor, dass die nach Cola, Mango oder Minze schmeckenden Vapes, die für ein paar Euro überall zu haben sind, den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in eine lange Raucherkarriere ebnen. In der Abwägung der Vor- und Nachteile spricht am Ende vieles dafür, die Vapes durch das Verbot jeglicher Aromen so unattraktiv wie möglich zu machen.“

 

Der Kommentar räumt selbst sogar ein, dass viele Suchtforscher E-Zigaretten als Ausstiegshilfe für Raucher sehen. Genau dieser Punkt wird jedoch im nächsten Satz faktisch beiseitegeschoben und wesentliche Hauptfunktionen von E-Zigaretten ignoriert. Nämlich deren durchaus gegebener zentraler gesundheitspolitischer Aspekt.

Für erwachsene Raucher geht es darum, ob sie eine deutlich weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette nutzen können, zu deren Akzeptanz durchaus ein Geschmack abseits von Tabak z.B. von Mango oder Cola gehört. Ein komplettes Das Verbot solcher Ingredienzien, die aber in nahezu allen (>90%) Aromen zur Geschmacksabrundung enthalten sind, trifft deshalb in erster Linie erwachsene Umsteiger, ehemalige Raucher und nicht primär Jugendliche.

 BfR-Gutachten als politisches Feigenblatt

Der geplante Erlass stützt sich maßgeblich auf eine Bewertung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Problematisch ist dabei weniger die Existenz eines Gutachtens als vielmehr dessen politischer Kontext. Mehr als auffällig ist. dass der Referentenentwurf und Gutachten nahezu zeitgleich erschienen, was den Eindruck erweckt, dass das Gutachten nicht Ausgangspunkt einer offenen Prüfung war, sondern flankierend als wissenschaftliche Legitimation eines bereits feststehenden politischen Vorhabens dienen soll, also auf Bestellung verfasst wurde. Der BMEL Entwurf enthält kaum eigen formulierte Begründungen. Stattdessen werden große Teile des BfR-Textes praktisch übernommen.

Wer aber BfR Publikationen kennt, merkt sofort, wie unangenehm den Autoren diese eigene Bewertung ist. Denen ist nahezu in jedem zweiten Satz ihr Unwohlsein unverkennbar anzumerken. Nämlich die Reputation des Institutes – auch international – nicht schon wieder aufs Äußerste zu beschädigen. Wie seinerzeit mit dem Schechtachten auf Bestellung zur systematischen Kleinschreibung von Risiken des Herbizides Glyphosat.

Demokratietheoretisch fragwürdiger Weg

Besonders kritisch ist der gewählte Weg angesichts allseits beobachteter und in Gefahr befürchteter Demokratie und deren üblicher Prozesse: Statt eines Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag soll hier aber offenbar ein Ministererlass den Markt massiv verändern. Ohne parlamentarische Beteiligung und Debatte, unter Ausschluss öffentlicher Anhörung im üblichen Umfang, ohne echte politische Abwägung der Interessen auch unter Einbeziehung der Beteiligten.

Ausgerechnet die Unionsparteien präsentieren sich nun hier von genau der üblen Seite, die sie als Opposition fortwährend an den Grünen kritisiert haben: nämlich sich durch Verbote und Bevormundung fortwährend als Volkserzieher aufzuspielen.

Für eine Maßnahme, die keinen Gesundheitsnutzen beinhaltet (nirgends nachgewiesen, sagt selbst BfR) dagegen Millionen erwachsene Nutzer betrifft und massiv in einen legalen Markt eingreift, ist das ein äußerst problematischer Weg.

Einseitige Risikoargumentation

Das BfR-Gutachten wird als wissenschaftliche Grundlage präsentiert, behandelt aber ausschließlich bei Konsumenten bislang nicht nachgewiesene potenzielle Risiken einzelner Cooling-Agents. Was komplett fehlt, ist die entscheidende Frage:

Was passiert gesundheitlich, wenn Millionen Menschen statt zu E-Zigaretten wieder zu Tabakzigaretten greifen?

Eine Risikobewertung, die nur das Produkt isoliert betrachtet, aber nicht die realen Verhaltensalternativen, liefert kein vollständiges Bild. In der Suchtpolitik geht es durchaus um Abwägung relativer Risiken, nicht um theoretische Idealszenarien ohne Konsum.

Moralpolitik statt evidenzbasierter Regulierung

Der Kommentar übernimmt die politische Erzählung praktisch ungeprüft und bemüht unterschwellig auch die sog Einstiegsdrogenhypothese. Die immerzu als Totschlagargument präsentiert wird: Aromen führten Jugendliche in die Raucherkarriere, Sucht und Abhängigkeit. Das kann durch die großen Erhebungen zum Rauchverhalten – unter anderem vom Statistisches Bundesamt, dem Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der DEBRA-Studie, nicht bestätigt werden.

Wobei die zuletzt genannte seit Jahren regelmäßig dadurch auffällt, dass die gezogene Stichprobe grundsätzlich zu klein ausfällt und ganz besonders in der Neuzeit, dass ihr nachgewiesen wurde, das Zahlenwerk der letzten Jahre nachträglich manipuliert zu haben!

Aromenverbote führen zu keinerlei Einsparungen im Gesundheitswesen, ob aber die Öffentlichkeit weiter zur Finanzierung vierer parallel existenter Studien herangezogen werden muss, darf gerne hinterfragt werden! Wer nach Einsparpotenzialen sucht, wird hier fündig.

Zahlen solcher Erhebungen fußen vielfach lediglich auf der Beantwortung der Frage, ob in den letzten 30 Tagen an einer E-Zigarette gezogen wurde. Demnach kann aus solchen Daten regelmäßiger Konsum sicher nicht abgeleitet werden.

Jugendlicher Probierkonsum existiert seit Jahrhunderten. Er betrifft Alkohol, Tabak, illegale Substanzen – schlicht alles, was als erwachsen oder verboten gilt. Ihm einseitig aromatisierte Liquids als Ursache zuzuschreiben, ist eine grobe, unzulässige Vereinfachung.

Hinzu kommt: Nahezu alle Liquids enthalten mindestens einen der 13 geplanten Cooling Agents. Das geplante Verbot kommt faktisch einem Totalverbot aromatisierter Produkte gleich.

Die sehr realistischen, absehbaren Folgen sind:

  • Viele Dampfer werden wieder zur klassischen Zigarette greifen.
  • Die Zahl der Raucher wird ansteigen und nicht sinken.
  • Gesundheitskosten werden nicht sinken, sondern perspektivisch deutlich steigen.
  • ein Erstarken des Schwarzmarktes kann als sicher angenommen werden. Dadurch bekommen Konsumenten Produkte, die sich jeder behördlichen Kontrolle entziehen und deswegen möglicherweise gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten.
  • Der Jugendschutz erfährt dadurch sogar eher eine Aufweichung, denn dass er gestärkt würde
  • Des Weiteren ist mit Steuer- und erheblichen Umsatzrückgängen zu rechnen, was sich auch in den fiskalischen MwSt Kalkulationen deutlich bemerkbar machen wird.

Wer diese Konsequenzen nicht einmal gedanklich durchspielt, betreibt keine Gesundheitspolitik, sondern Wunschdenken. Oder prosperierende Lobbyarbeit.

Wollte man aktiv Gesundheitsschutz- und Förderung betreiben, bräuchte man nicht lange zu suchen und würde sofort fündig: In Deutschland sind jährlich etwa 150.000 vorzeitige Todesfälle infolge von lärmbedingten Herz-Kreislauferkrankungen zu verzeichnen. Die WHO beziffert diese Krankheits- und Todessursachen für das gesamte Gebiet der EU zu etwa 6.000.000 Years of Life Lost (YLL) jährlich. Einer wiederholt EU-weit durchgeführten Studie nach, sterben allein in Deutschland jährlich 12.000 bis 16.000 Personen durch Kälte. Also durch Erfrieren!

Dass man angesichts dieser vollkommen, für ein so reiches Land wie Deutschland beschämenden Zahlen keinerlei Forderungen nach Abhilfe, ja nicht einmal eine Erwähnung in deren Gazetten vernimmt, ist für die Lobbyverbände der Ärzteschaft durchaus erklärlich. Denn es gibt weder eine verschreibbare Therapie, noch ein verordnungsfähiges Präparat dagegen. Damit ist schlicht kein einziger Cent zu verdienen.

Derart viel Ignoranz vor den absehbaren realen Folgen von Aromenverboten noch als großartig abzufeiern, mehrt sicherlich nicht die eigene Reputation. Sie stellt dagegen die eigene restlose Unkenntnis um den komplexen Sachverhalt noch prominent ins Schaufenster.

Genau so überflüssig, wie manipulierte Studien.

Beides sollte uns künftig erspart bleiben.

Autor: Krolli

COI Deklaration: es bestehen keine Interessenskonflikte, keinerlei Verbindungen zur Tabakindustrie, keine Vergütungen. Autor ist Nichtraucher

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